Landkreis bei Krankenhausversorgung weiter in der Pflicht

Die Kreistagsfraktion geht davon aus, dass der Landkreis trotz des Verkaufs der Salzlandkliniken an Ameos weiterhin den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Gesundheitsversorgung der Bürger innehat. Dies ergibt sich für uns aus Paragraph 1 des Krankenhausgesetzes. Insofern hat sich auch der Kreistag mit den offensichtlichen Defiziten bei den privaten Krankenhausbetreibern - insbesondere bei Ameos - zu befassen und darauf zu drängen, dass diese schnellstmöglich behoben werden. Gleichzeitig ist der Landesgesetzgeber aufgefordert, Parameter festzulegen, anhand derer die Kommunen in die Lage versetzt werden, die privaten Krankenhausbetreiber entsprechend zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Der Krankenhausplan, an dessen Erstellung die Kommunen im Übrigen nur beteiligt sind, wenn sie selbst Krankenhäuser betreiben - ist dafür aus Sicht der Fraktion in der jetzigen Form kein geeignetes Mittel, da darin u. a. keine Bettenzahlen festgeschrieben sind.

Der Landrat ist aufgefordert, beim Land die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages einzufordern und gleichzeitig die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen innerhalb der Kreisverwaltung zu schaffen, um insbesondere mit Blick auf die Probleme bei Ameos die Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Christian Jethon, stellvertretender Vorsitzender der Kreistagsfraktion