Betriebsräte der Stendaler Landbäckerei brauchen unsere Unterstützung

Andreas Höppner
Landesvorstand

Der Frontalangriff der Geschäftsführung der Stendaler Landbäckerei auf den gesamten Betriebsrat verlangt nach öffentlichem Widerspruch. Dieses Unternehmen fällt schon seit vielen Jahren dadurch auf, dass ArbeitnehmerInnen ihre Rechte, zum Teil auch ihr Lohn vorenthalten werden. Der Inhaber lief nicht nur Sturm gegen den gesetzlichen Mindestlohn, er versuchte auch, diesen in seinem Unternehmen faktisch zu unterlaufen.

Der Frontalangriff der Geschäftsführung der Stendaler Landbäckerei auf den gesamten Betriebsrat verlangt nach öffentlichem Widerspruch. Dieses Unternehmen fällt schon seit vielen Jahren dadurch auf, dass ArbeitnehmerInnen ihre Rechte, zum Teil auch ihr Lohn vorenthalten werden. Der Inhaber lief nicht nur Sturm gegen den gesetzlichen Mindestlohn, er versuchte auch, diesen in seinem Unternehmen faktisch zu unterlaufen.

Jetzt sollen diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestraft werden, die sich in ihrer Funktion als Betriebsräte für die Interessen der Belegschaft eingesetzt haben. Die genannten Gründe für den Versuch der Kündigung sind genauso fadenscheinig, wie in solchen Fällen üblich. Diese versuchten Kündigungen werden vor Gericht keinen Bestand haben, aber sie sind ein Druckmittel der Geschäftsführung gegen engagierte Betriebsräte und gegen eine vernünftige Unternehmenskultur. Solch ein Vorgehen muss öffentlich kritisiert werden, übrigens nicht nur im Interesse der Belegschaft, sondern auch im Interesse der vielen ehrlichen Handwerker und Unternehmer in dieser Branche. Sie werden in Zukunft nur in der Lage sein, ihren MitarbeiterInnen einen vernünftigen Tariflohn zu zahlen, wenn solche schwarzen Schafe gestoppt werden.

Dieses Beispiel bestärkt uns als LINKE in unseren wirtschaftspolitischen Forderungen, die betriebliche Mitbestimmung zu stärken. Dazu gehört auch unsere Forderung, dass Fördermittelanträge auch von Betriebsräten unterschrieben werden, um zu garantieren, dass öffentliche Mittel künftig nur in solche Unternehmen fließen, die betriebliche Mitbestimmung vernünftig umsetzen.

Andreas Höppner wird bei der morgigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stendal persönlich anwesend sein.