Gedanken zur Landratswahl im Salzlandkreis

Am 24. Januar 2021 soll im Salzlandkreis ein neuer Landrat gewählt werden. Ein Termin, gegen den sich die Fraktion DIE LINKE nach Kräften gewehrt hat. Nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise im nächsten Jahr dreimal an die Wahlurnen gerufen werden. Die Zeit für die Vorbereitung dieser Wahl und für die Vorstellung von Alternativen zum amtierenden Landrat waren denkbar kurz. Wohl auch deshalb kandidiert am 24. Januar nur ein Herausforderer von der CDU gegen ihn. Auch unsere Partei ist bei ihrer Kandidat/innen-Suche erfolglos geblieben. Das alles spricht leider gegen eine ermutigende Wahlbeteiligung für einen neuen – oder alten – Landrat. Aus unserer Sicht wäre es wesentlich erfolgversprechender gewesen, die Landratswahl gemeinsam mit der Landtagswahl oder wenigstens erst im März durchzuführen. Die entsprechenden Änderungsvorschläge unserer Fraktion wurden mit der Mehrheit von SPD und CDU abgelehnt.
Nun also Landratswahl am 24. Januar 2021. Zeit Bilanz zu ziehen und sich auf die Herausforderungen der Zukunft einzustellen.
Die größte Herausforderung für die kommende Wahlperiode des Landrates wird es wohl sein „Ordnung“ in die Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu bringen. Der Salzlandkreis ist mit am stärksten von Klagen gegen die Kreisumlage betroffen und die Gemeinden bekommen vor Gericht Recht. Die Tatsache, dass die Gerichte bisher vor allem formale Fehler als Begründung für ihre Entscheidungen heranziehen, macht die Lage für den Salzlandkreis nicht besser, bringt aber in der Sache keinerlei Aussicht auf Besserung. Und die „Sache“ besteht vor allem darin, dass die Finanzausstattung aller Kommunen – auch der Kreise - nicht ausreicht und dass niemandem geholfen ist, wenn nur kräftig an der zu kurzen Decke gezogen wird.
Ja, der Landkreis erbringt Leistungen, die nicht von jeder Gemeinde allein gestemmt werden können. Den Öffentlichen Personennahverkehr, die Sekundarschulen und Gymnasien, die Abfallentsorgung, die Sozialleistungen (Kinder- und Jugendhilfe, Kosten der Unterkunft) oder auch die Mitteldeutsche Kammerphilharmonie, die unseren Landkreis über seine Grenzen hinaus bekannt macht … um nur einige zu nennen. An der Finanzierung dieser Leistungen müssen die Städte und Gemeinden beteiligt werden. Daneben steht dem Landkreis faktisch noch das Geld vom Land in Form des sogenannten Finanzausgleichs zur Verfügung, das vor allem deshalb so wichtig ist, weil die Städte und Gemeinden allein nicht in der Lage wären, alle Aufgaben des Landkreises zu finanzieren.
Und ja, auch die Städte und Gemeinden müssen in der Lange sein ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen und daneben noch Angebote für ihre Bürger/innen zu finanzieren, die das Leben in einer Stadt oder Gemeinde besonders und dadurch besonders lebenswert zu machen. Dazu wurde den Landkreisen von den Gerichten ein Abwägungsprozess aufgegeben der sicherstellt, dass der Kreis nicht nur seinen Finanzbedarf deckt, sondern auch den Städten und Gemeinden Luft zum Atmen bleibt. Leider wurde diese Aufforderung an den Landkreis nicht mit Informationen darüber ausgestattet, wie dieser Abwägungsprozess aussehen soll. Ein Blindflug, der dann von den nächsten Gerichtsverfahren auch wieder kassiert werden könnte.
Im Salzlandkreis ist die Situation zugegeben besonders schwierig. Hohe Fehlbeträge aus vergangenen Jahren und hohe Belastungen durch soziale Problemlagen sind nur symptomatisch für die Gesamtsituation. Allerdings wurde durch die Abwägung auch festgestellt, dass von den 21 Städten und Gemeinden des Salzlandkreises 11 Gemeinden in ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gefährdet sind und dass bei 7 Gemeinden die Leistungsfähigkeit bereits weggefallen ist. Zum Beispiel würden allen 21 Städten und Gemeinden zusammen noch ein „Überschuss“ von fast 1 Million Euro (in Worten: nicht einmal eine Million) verbleiben. Auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises muss als gefährdet betrachtet werden.
Ziel muss es deshalb sein, nicht nur die Finanzbeziehungen zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis neu zu gestalten, sondern auch in den Ländern und im Bund eine völlige Neugestaltung der kommunalen Finanzausstattung zu erstreiten. Und die muss sich daran orientieren, was die Menschen in den Städten und Dörfern brauchen. Schließlich spielt sich nicht nur hier das Leben der Menschen ab, sondern es wird auch hier der Reichtum unserer fraglos reichen Bundesrepublik erarbeitet.