6. Erwerbslosenfrühstück im Wahlkreisbüro

Zu einer guten Tradition ist das Erwerbslosenfrühstück im Wahlkreisbüro geworden. Bei der 6. Auflage war die Leiterin des Jobcenters, Frau Völksch und ihre Mitarbeiterin Frau Weigel, die für das  Aufgabengebiet „Bildungs- und Teilhabepaket“ zuständig ist, als Gäste eingeladen.

Nachdem dieses Paket Anfang des Jahres etwas holprig gestartet ist, sind nun fast alle Fragen der Ausführung geklärt. Diese zu erläutern war das Thema des Frühstücks.

Im Salzlandkreis gibt es ca. 15.000 anspruchsberechtigte Kinder. Das betrifft Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), oder Sozialhilfe beziehen ebenso wie Familien, die Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Kindergeldzuschlag erhalten. Mittlerweile sind 1645 Anträge gestellt worden.

Leistungen können für die Bereiche ein- und mehrtägige Klassen- bzw. Kitafahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen, Sport- und kulturelle Teilhabe beantragt werden. Jede Leistung, (mit Ausnahme des Schulbedarfs für Kinder aus Familien im „Hartz-IV-Bezug“) muss beantragt werden. Die Einrichtungen bekommen dann eine Kostenübernahmeerklärung, und nach Erbringung der Leistung erfolgt eine Direktzahlung durch das jeweilige Amt. Auf Grund des hohen bürokratischen Aufwandes hat man sich gegen Gutscheinsysteme entschieden.

Folgende Regeln gelten:

Klassen- oder Kitafahrten

 Laut Erlass des Kultusministeriums können Fahrten alle 2 Jahre für max. 5 Tage durchgeführt werden. Die tatsächlich entstehenden Kosten werden auf Antrag übernommen.

Schulbedarf

 Die Zahlungen für Schulbedarf werden gesplittet und im August (70 Euro) und im Februar (30 Euro) ausgezahlt. EmpfängerInnen von Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Kindergeldzuschlag erhalten diese Leistung auf Antrag, bei Hartz-IV-EmpfängerInnen wird diese Leistung automatisch gezahlt.

Schülerbeförderung ab der 11. Klasse

 Dies ist der einzige noch nicht abschließend geklärte Punkt. Hier muss noch eine Entscheidung der Landespolitik abgewartet werden.

Lernförderung

 Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist eine Bestätigung der Versetzungsgefährdung durch die Lehrerkonferenz und eine Erklärung, dass schulische Angebote nicht ausreichen, um das Klassenziel zu erreichen. Ist dies der Fall, werden auf Antrag die Kosten für die Nachhilfe übernommen.

Mittagessen

 Auf Antrag werden die Kosten für das Mittagessen in Kita und Schule übernommen, die einen Eigenanteil von 1 Euro übersteigen. Eine Einigung über das Verfahren der Kostenübernahme wurde mit den Essenanbietern inzwischen hergestellt. Es wird über das die Erstellen von 2 Rechnungen geregelt. Problematisch ist, dass das Gesetz die Übernahme der Kosten auf die Schulzeit beschränkt. Eine Ferienregelung gibt es bisher nicht.

Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

 Pro Monat und Kind steht auf Antrag ein Betrag von 10 Euro zur Verfügung. Diese können gesplittet werden.