Wer seine Betriebskostenabrechnung prüfen lässt, ist klar im Vorteil

Zum 15. Mal luden Birke Bull und Jan Korte zum Frühstück ins Wahlkreisbüro ein. Prof. Kaufmann, Vorsitzender des Mietervereins Bernburg e.V., erläuterte neue mietrechtliche Regelungen, die ab Mai 2013 gültig werden. Die angekündigten Verbesserungen – nämlich, dass in Gebieten mit großem Wohnungsmangel die mögliche Erhöhung der Mieten innerhalb von 3 Jahren von bisher 20 % auf 15 % gesenkt worden ist - trifft in Sachsen-Anhalt auf keine einzige Stadt zu. Die Verschlechterungen für Mieter hingegen, kann jeden treffen. So müssen Mieter bei energetischer Sanierung von Wohngebäuden Beeinträchtigungen drei Monate lang hinnehmen, ohne die Miete kürzen zu können. Wenn diese Regelung Bestand hat, wäre es der erste Fall, wo man gesetzlich dazu verpflichtet wird, für eine eingeschränkte Leistung den vollen Preis zu bezahlen. „Viele Musterprozesse werden bis zum Bundesgerichtshof geführt werden müssen, um diese Regelung wieder zu kippen.“, so Prof. Kaufmann.

Ein weiterer Punkt, den alle Mieterinnen und Mieter neu beachten müssen: eine nicht bezahlte Kaution ist jetzt ein Kündigungsgrund. Bisher war es so, dass sich Vermieter und Mieter auch auf einen Verzicht auf die Kaution einigen konnten, wenn beide Parteien damit einverstanden waren. Das Thema Kaution war auch in anderer Hinsicht für die Frühstücksgäste interessant. Ein großes Bernburger Wohnungsunternehmen hat seine Mieter um die Genehmigung gebeten, Kautionssparbücher aufzulösen und die Kautionen in Zukunft auf einem Gemeinschaftskonto zu verwalten. Das löste Unsicherheit bei einigen Mietern aus. „Das können sie getrost unterschreiben.“, war die Auskunft von Prof. Kaufmann. Die Kaution bleibt erhalten, egal ob auf einem Sparbuch, oder auf einem Gemeinschaftskonto. Wichtig sei nur, dass das Geld vom privaten Vermögen des Vermieters getrennt aufbewahrt wird, damit es im Falle einer Insolvenz des Vermieters nicht verloren gehen kann.

„Jede zweite Betriebskostenabrechnung die wir auf den Tisch haben ist falsch.“, war das ernüchternde Fazit der Arbeit des Mietervereins. Meistens handelt es sich um Rechen- oder Kalkulationsfehler, oder es werden Dinge in die Betriebskostenabrechnung reingerechnet, die gar nicht im Mietvertrag vereinbart wurden. Auch gibt es immer wieder Schwierigkeiten, dass versucht wird Instandsetzungsmaßnahmen in den Betriebskosten zu verstecken. Im Zweifelsfall ist man immer gut beraten, wenn man die Abrechnung dem Mieterverein vorlegt.

Auch Fragen zum aktuellen Legionellenbefall in Wohnungen hat Prof. Kaufmann beantwortet. Hier wird es eine komplizierte Aufschlüsselung geben, welche Kosten der Vermieter auf die Betriebskosten umlegen darf (z.B. die Kosten für die Kontrollen) und welche nicht (z.B. das Auswechseln der Duschköpfe). Auch hier gilt, wer seine Betriebskostenabrechnung prüfen lässt, ist auf der sicheren Seite und klar im Vorteil.

Ein spezielles Problem betraf den behindertengerechten Umbau einer Wohnung. Hier empfahlen die Gäste, die Kranken- und Pflegekassen mit in die Fianzierung einzubeziehen. Eine Möglichkeit sei auch, dass der Vermieter die Rechnung bezahlt um 11 % auf die Jahresmiete umschlägt. Beratung dafür kann der Behindertenbeauftragte des Salzlandkreises geben.