16. Erwerbslosenfrühstück

Am 27. Mai fand das 16. Erwerbslosenfrühstück im Wahlkreisbüro von Birke Bull und Jan Korte statt. Neben den Kosten der Unterkunft waren die sogenannten 1-Euro-Jobs und der Bundesfreiwilligendienst Gesprächsthemen. Kann Jedem und Jeder jede Tätigkeit zugemutet werden, war die Frage, die an einem geschilderten Beispiel diskutiert wurde. Laut Gesetz im Prinzip schon. In bestimmten Fällen, sei es bei der Arbeit mit Kindern oder SeniorInnen, beim Einsatz im Tierheim oder Ähnliches sollte aber unbedingt auf Freiwilligkeit geachtet werden, weil sonst alle Beteiligten unter der Fehlbesetzung zu leiden haben. In anderen Fällen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen zu beachten und nicht zuletzt auch, dass die 1-Euro-Jobs nicht zum Abbau regulärer Arbeitsplätze führen.

 

Diese sogenannte Arbeitsmarktneutralität spielt auch beim Bundesfreiwilligendienst eine große Rolle. Er wurde nach dem Wegfall der Wehrpflicht (und damit auch des Zivildienstes) eingeführt und hat das Ziel, altersunabhängig freiwilliges bürgerliches Engagement zu fördern. Profitieren tun davon die verschiedensten Bereiche der Gesellschaft. Diejenigen, die eine Aufgabe finden und diejenigen, die durch diese Arbeit Hilfe erfahren, sei es in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen, im Sport, im Zivil- und Katastrophenschutz, oder in der Integration. Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte Institutionen. Der Dienst muss arbeitsmarktneutral sein, das heißt, dass die Tätigkeiten der Freiwilligen unterstützend und zusätzlich sein müssen und keine hauptamtlichen Stellen ersetzen. Wenn hingegen in Einzelfällen die Freiwilligen die Arbeit von Hauptamtlichen erledigen, sind Zweifel an der Arbeitsmarktneutralität erlaubt. Hier hat sowohl die Verwaltung als auch die Politik die Aufgabe, stärker zu kontrollieren und notfalls einzugreifen.