Widerstand Amesdorfer Bürger gegen Vertragsbruch mit Erfolg gekrönt

Der hartnäckige Widerstand von Amesdorfer Bürgerinnen und Bürger, sowie des einzigen Arbeitgebers in dem Güstener Ortsteil, die Agrargenossenschaft Amesdorf e.G., zahlte sich am vergangenen Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg aus. Hintergrund war der Vertragsbruch des Güstener Stadtrates mit seinem Bürgermeister Helmut Zander an der Spitze bei der einseitigen Aufkündigung des § 10 des Eingemeindungsvertrages mit der ehemals selbstständigen Gemeinde Amesdorf zum 01.01.2012. Laut Vertrag sollten die alten Steuerhebesetze für die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Nutzfläche und die Grundsteuer B für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke, sowie der Gewerbesteuerhebesatz bis Ende 2014 Bestand haben.

Viele Bürger legten Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide ein und erhielten einen Widerspruchsbescheid. Andere ließen ihren Widerspruch ruhen. Neun Grundstückseigentümer und die Agrargenossenschaft Amesdorf e.G. wagten den Gang bis vor das Verwaltungsgericht.

Wie der vorsitzende Richter informierte, war dies das erste Verfahren für Einhaltung von Eingemeindungsverträgen bezüglich Steuerhebesätze in der Bundesrepublik, womit die Amesdorfer für Recht und Vertragstreue eingemeindeter Kommunen Pionierarbeit leisteten.

Das Gericht stellte in seinen Ausführungen fest, dass die Stadt Güsten bereits vor der Unterzeichnung des Eingemeindungsvertrages über ihre anbahnende schlechte Haushaltslage informiert gewesen sein muss. Frau Scholz, Fachbereichsleiterin für Finanzen der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, die in Vertretung für Bürgermeister Zander anwesend war, argumentierte dass der Steuerbescheid über eine höhere Gewerbesteuerrückzahlung dem Bürgermeister erst im Juni 2009 vorlag. Eingegangen im Güstener Rathaus war dieser aktenkundig aber bereits im Januar 2009. Damit stellt sich die Frage: Braucht ein Schriftstück von solcher Brisanz innerhalb eines Gebäudes tatsächlich sechs Monate. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.      Entscheidend ist, dass das Gericht den Klägern in allen Fragen Recht gab und außerdem entschied, dass die Stadt Güsten die Kosten des Verfahrens und damit auch der Kläger zu tragen hat. Letzteres sollte für Güsten kein Problem darstellen, nachdem sich der Stadtrat bereits im März wieder die Aufwandsentschädigungen erhöhen konnte. Der Sieg vor Gericht sollte jetzt auch die übrigen Bürgerinnen und Bürger von Amesdorf und Warmsdorf, die ihre Widersprüche bisher ruhen lassen haben, Mut machen den Weg vor dem Verwaltungsgericht weiter zu gehen. Ein Grundsatzurteil ist nunmehr da. Der Ascherslebener Rechtsanwalt Nico Sauer, der die Klage für die Amesdorfer Bürgerinnen und Bürger übernahm, ist bereit, auch weitere Klienten zu diesem Sachverhalt zu vertreten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Sauer befindet sich am Düsteren Tor 11 in Aschersleben und ist erreichbar unter der Telefonnummer 03473- 8408355.  

Und die Moral von der Geschicht` - Verträge bricht man einfach nicht!

Tobias Pochanke