Kommunaltour der Landtagsfraktion

Zwei Mal im Jahr bereisen die Abgeordneten und Mitarbeiter/innen der Landtagsfraktion der LINKEN alle Landkreise, um sich vor Ort ein Bild über die Auswirkungen der Landespolitik zu machen. In zahlreichen Gesprächen in Betrieben, Vereinen und Verbänden erfahren sie, was gut gelungen ist oder wo es Probleme, Hinweise und Anregungen gibt.

Am 15. April war eine Besuchsgruppe in Bernburg unterwegs. Sie besuchte den Abwasserzweckverband Saale, Fuhne, Ziehthe, um sich im Gespräch mit dem Vorsitzenden Herrn Schulze über den Stand der Abwasserbeseitigungsplanung und damit verbundener Probleme zu erkundigen. Wie in vielen anderen Bereichen spielt auch hier die Demografie eine entscheidende Rolle, auf die es sich einzustellen gilt. Bei der Abwasserbeseitigung gibt es deshalb in sehr kleinen Orten außerhalb von Hochwassergebieten die Möglichkeit, dezentrale Beseitigungsanlagen  zu errichten. Möglich, dass das demnächst auch für die Trinkwasserversorgung an wenigen Stellen nötig wird. Herr Schulze empfiehlt, über sogenannte Erneuerungsbeiträge nachzudenken, da es sonst zu Schwierigkeiten kommen könnte, wenn immer weniger Einwohner/innen die Kosten von Investitionen tragen müssen und gleichzeitig kaum noch Fördermittel vorhanden sind.

Am Nachmittag ging es ins Tierheim, das vom Tierschutzverein Bernburg und Umgebung e.V. betrieben wird. Die sogenannte Kampfhundeverordnung wird gerade evaluiert und so galt das Interesse der Abgeordneten vor allem den Hunden, die laut Liste als gefährliche Rassen eingestuft werden. Der Vereinsvorsitzende Herr Liebchen betreut mit seinen Mitarbeiter/innen zu dritt Tiere, die in den Orten Bernburg, Könnern und Güsten aufgefunden oder vom Ordnungsamt eingezogen werden. Dafür bekommt der Verein 1,20 Euro je Einwohner. Das ist viel zu wenig, um die Kosten für die tierärztliche Betreuung, Futter und Unterbringung der Tiere sowie die Lohnkosten für die angestellten Mitarbeiter/innen zu begleichen. Viele Tiere gelten auf Grund ihres Alters oder ihres Wesens als nicht vermittelbar und müssen daher dauerhaft somit jahrelang im Tierheim untergebracht werden. Selbst wenn Besitzer der vom Ordnungsamt eingezogenen Tiere ermittelt werden können, können diese sich oft einen Sachkundenachweis und einen Wesenstest für das Tier nicht leisten (je ca. 400 Euro). Die wären aber nötig, um das Tier zurückzubekommen. Volker Liebchen fordert im Kampfhundegesetz für eingezogene Hunde neue Verträge festzuschreiben, die eine auskömmliche Finanzierung einer artgerechten Versorgung der Tiere garantiert und Mittel, um jemanden einstellen zu können, der sich mit dem richtigen Umgang mit Listenhunden auskennt. Eine weitere Forderung des Vereinsvorsitzenden betraf die Mitarbeiter/innen, die einen 1-Euro-Job, oder ähnliche Maßnahmen im Tierheim ableisten. Sie werden nämlich, wie vom Gesetz vorgesehen, nach einem halben Jahr abgelöst. Da haben sie sich aber gerade eingearbeitet und eine Beziehung zu den Tieren aufgebaut. Außerdem muss bei der Auswahl der Personen unbedingt darauf geachtet werden, dass sie sich für die Arbeit mit Tieren eignen.