70. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz

Am 27.01.2015 fand in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität in Schönebeck eine gemeinsame Veranstaltung der LINKEN, der IG Metall und der SPD statt. Anlass war der 70. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz. Neben ca. 50 Teilnehmerinnen waren auch die Landtagsabgeordnete Sabine Dirlich und in Vertretung der Bundestagsabgeordneten Dr. Rosemarie Hein ihr Wahlkreismitarbeiter Torsten Hans anwesend.

Genossin Beier eröffnete die Veranstaltung und erinnerte daran, dass die Sowjetarmee vor 70 Jahren das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit hat. Im Jahr 1996 erklärte der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog diesen Tag zum Nationalen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus und die UNO erklärte 2005 diesen Tag zum Internationalen Gedenktag. In zahlreichen Veranstaltungen im In-und Ausland wurde der Opfer gedacht. Genossin Beier bat alle Anwesenden sich von den Plätzen zu erheben und eine Schweigeminute zum Gedenken an alle Opfer des Faschismus einzulegen. Sinn der Veranstaltung war jedoch nicht nur, der Opfer zu gedenken, sondern begreiflich zu machen, warum es zu dieser Massenvernichtung kam und wie die Täter zur Verantwortung gezogen wurden. Um diesen Fakt näher zu bringen war zur Veranstaltung der Rechtsanwalt Ralph Dobrawa als Referent eingeladen. Er hat sich jahrelang mit dieser Problematik beschäftigt und stellte sein Buch „Der Auschwitz Prozess- Ein Lehrstück deutscher Geschichte" vor. Am 30. Dezember 1963 begann in Frankfurt am Main  ein Strafverfahren gegen 22 SS-Angehörige, fast 2 Jahrzehnte nach der Befreiung der verbliebenen Gefangenen des Vernichtungslagers Auschwitz. Zu dieser Zeit und auch vorher gab es in der Bundesrepublik kein großes Bedürfnis, sich mit den Verbrechen der Nazis auseinander zu setzen. Dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer war es maßgeblich zu verdanken, dass diese Auschwitz-Täter überhaupt ausfindig gemacht und angeklagt wurden. Als Vertreter der Nebenklage war der Rechtanwalt aus der DDR Friedrich Karl Kaul tätig.

In seinem Vortrag erläuterte Genosse Dobrawa auch die sehr unterschiedliche Herangehensweise in der BRD und der DDR in der Auseinandersetzung mit dem Faschismus und deren  Exponenten. In der DDR gehörte die juristische Auseinandersetzung mit den Nazitätern auf die Tagesordnung, während in der BRD im Jahre 1951 ein Gesetz beschlossen wurde, welches Beamten, die 1945 ihre Stellung verloren hatten, eine Rückkehr in den öffentlichen Dienst ermöglichte, egal ob sie aktive Nazis oder nur Mitläufer waren.

Genosse Dobrawa, der bereits als Jugendlicher den Rechtanwalt Friedrich Karl Kaul kennen gelernt hatte, ging in seinem Vortrag auch auf dessen Rolle im Auschwitz-Prozeß ein.

Als Genosse Dobrawa aus seinem Buch einige Textpassagen von Tätern, die angeblich nichts wussten und von Überlebenden, die grausige Erlebnisse hatten, vorlas, war es ganz still im Raum. Es ist vielen unvorstellbar, was Menschen Menschen antun können.

In der anschließenden Diskussion waren die Teilnehmerinnen erschüttert darüber, dass 58 % von befragten Personen einen Schlussstrich unter die Geschichte ziehen wollen. Sie hoben  hervor, dass diese Gedenken nicht enden sollen, das sind wir den Millionen Opfern schuldig.