Hartz-IV-Beziehenden steht Abwrackprämie zu
Zur Entscheidung des Sozialgerichts Magdeburg vom 25.06.2009, nach der auch Hartz-IV-Beziehenden die staatliche Abwrackprämie in Höhe von
2500 Euro zusteht, erklärt die Harzer Bundestagsabgeordnete Elke Reinke (DIE LINKE):
Zur Entscheidung des Sozialgerichts Magdeburg vom 25.06.2009, nach der auch Hartz-IV-Beziehenden die staatliche Abwrackprämie in Höhe von
2500 Euro zusteht, erklärt die Harzer Bundestagsabgeordnete Elke Reinke (DIE LINKE):
"Ich hoffe, dass die vorläufige Entscheidung des Sozialgerichts Magdeburg richtungweisend ist und letztendlich bestätigt wird. Die Abwrackprämie ist nun mal eine zweckgebundene Einnahme, die nicht den Unterhalt finanzieren soll, sondern zum Autokauf eingesetzt werden muss. Daran kann, trotz aller Versuche, auch das Bundesarbeitsministerium nichts herumdeuteln.
DIE LINKE hat eine eindeutige Position: Hartz-IV-Beziehende und Menschen mit Behinderung im Grundsicherungsbezug dürfen nicht von der Nutzung der Abwrackprämie ausgeschlossen werden. Die Abwrackprämie darf dabei nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Einen solchen Antrag haben wir bereits Anfang März in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 16/12114).
Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Sturheit aufzugeben und Hartz-IV-Beziehende sowie Menschen mit Behinderung nicht weiter auszugrenzen und zu diskriminieren. Bei aller berechtigten Kritik an der so genannten Umweltprämie, die beispielsweise keine Garantie für den Kauf saubererer Fahrzeuge beinhaltet, würde eine Nichtanrechnung der Prämie die Binnenkonjunktur ankurbeln.
Aufgrund der halsstarrigen Haltung der Regierung stellt sich mir wirklich die Frage, wie ernst sie es damit meint, die Wirtschaftskrise und auch gesellschaftliche Ausgrenzung bekämpfen zu wollen."
