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Kommunale Einschulungsbeihilfe für EinschülerInnen im Salzlandkreis ist da!

Im Salzlandkreis werden ab diesem Schuljahr für die Einschulung von Kindern aus Bedarfsgemeinschaften Beihilfen gewährt

Hergang: Auf der 1. Sitzung des neu gewählten Kreistages im Salzlandkreis (SLK) wurde im Juli 2007 durch die Interessengemeinschaft contra Sozialabbau aus Aschersleben im Rahmen der Einwohnerfragestunde auf das Problem der fehlenden Finanzierbarkeit der Einschulungsaufwendungen (Arbeitshefte, Bücher …) hingewiesen.

Der zuständige Fachausschuss des Kreistages, welcher durch Ralf-P. Schmidt (DIE LINKE.) geführt wird, beauftragte in einer weiteren Sitzung die Verwaltung mit der inhaltlichen Zuarbeit zur Problematik. Nach einem Jahr lagen allerdings erst die Ergebnisse, zu denen der Vergleich mit anderen Städten, die Machbarkeit und die Kosten gehörten, vor. Der Fachausschuss nahm sich dem Thema an und formulierte einen Antrag zur Schaffung einer Einschulungsbeihilfe im SLK.

Fakt ist: Der SLK ist weiterhin durch hohe Arbeitslosigkeit und einen hohen Prozentsatz von mit den Leistungen des SGB II (Hartz IV) und XII (Sozialhilfe) lebenden Familien gezeichnet. 35 Prozent aller EinschülerInnen im SLK leben in bedürftigen Familien. Das Thema Kinderarmut befindet sich in der öffentlichen Diskussion. Ebenso das Thema Bildungssicherung. Durch die vorgeschlagene Einführung einer kommunalen Schulbeihilfe für EinschülerInnen im SLK zum Schuljahresbeginn 2008/2009 soll dieser Verarmung entgegengewirkt werden. Dabei geht es nicht um die Finanzierung der Einschulungsfeier, sondern um die Bereitstellung der Mittel, die für Bücher und Arbeitshefte erforderlich sind. Eine Summe, die im Landkreis zwischen 60 und 75 Euro je Kind liegt.

Der Antrag: „Der Gesundheits- und Sozialausschuss des SLK empfiehlt dem Kreistag die Einführung einer kommunalen Schulbeihilfe für Einschüler/innen im SLK zum Schuljahresbeginn 2008/2009, vorbehaltlich der Bereitstellung der Sparkassenmittel zu beschließen. Die Schulbeihilfe für Einschüler/innen im SLK soll für Einschüler/innen, die zum Schuleintritt im Leistungsbereich des SGB II oder SGB XII befinden in Höhe von einmalig 75,00 € gezahlt werden. Die dafür erforderlichen Finanzmittel werden aus den durch die Sparkasse für soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Mittel der Gewinnausschüttung bereitgestellt. …“

Dieser von Ralf-P. Schmidt eingebrachte Antrag erhielt mit 6 JA-Stimmen die einstimmige Beschlussempfehlung des Gesundhits- und Sozialausschusses.

Zu wenig Zeit: Allerdings war die Zeit fortgeschritten. Der Kreistag würde vor Einschulungsbeginn nicht mehr tagen – hieß es aus der Verwaltung. Was tun? Nach langer Findung entschloss sich der Landrat dann schließlich doch, im Rahmen seiner Zuständigkeit den Weg für den Einschulungszuschuss zu öffnen und im Rahmen einer Dienstanweisung die durch den Fachausschuss vorgeschlagene EinschülerInnenbeihilfe freizugeben.

 Wie geht’s? Der SLK wird den sozialschwachen Eltern, deren Kinder in 2008 eingeschult werden, bei der Beschaffung von dringend benötigtem Schulmaterial unter die Arme greifen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der der Landkreis gesetzlich nicht verpflichtet ist. Die dafür veranschlagten Gesamtkosten von rund 40 500 Euro sollen aus den Gewinnausschüttungen aufgebracht werden, die die beiden Sparkassen dem Landkreis alljährlich für soziale, kulturelle oder andere gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen. Das betrifft im SLK 540 der insgesamt 1518 Abc-Schützen, die in die Schule gekommen sind. Anspruchsberechtigt sind nur Familien beziehungsweise Alleinerziehende, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII, also Arbeitslosengeld II oder Hilfe in besonderen Lebenslagen, beziehen. Sie bekommen einen einmaligen Zuschuss für die Pflichtanschaffung von Schulbüchern, die die Abc-Schützen dringend benötigen. Dazu zählen die Fibel, Arbeitshefte und das Rechenbuch. Die Eltern müssen dafür bis zum 30. September einen schriftlichen Antrag (Antragsvordruck) beim Amt für soziale Dienstleistungen / ARGE / SGB II in Aschersleben oder  im Amt für Arbeitsförderung in Bernburg oder bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa) in Schönebeck stellen und dort die entsprechenden Quittungen vorlegen. Der Einsendeschluss muss unbedingt beachtet werden, da später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Fazit: DIE LINKE hat wieder einmal gezeigt – dranbleiben lohnt sich. Unser Soziales Gewissen ist wachsam. Wir dürfen uns von den immer wieder propagierten Sparzwängen nicht einschüchtern lassen. Alternativen sind möglich! Auch wenn wir um eine Gesellschaft kämpfen, die perspektivisch solcher Beschlüsse nicht bedarf und die sozialen Fragen grundsätzlich und nicht punktuell löst.

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