Kostenlose Schulspeisung für bedürftige Kinder
Schmidt begrüßt Umsetzung des § 72 a des Schulgesetzes zum Thema Freitische im Salzlandkreis
Nun liegt sie vor, die Verwaltungsrichtlinie zur Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises, welche auch das Thema Freitische regelt. In mehreren Sitzungen hatten sich der Gesundheits- und Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Salzlandkreises mit dem Thema Freitische, wie im Schulgesetz formuliert und der entsprechenden Umsetzung im Salzlandkreis befasst. Zahlreiche Statistiken, Faktensammlungen und Mitteilungsvorlagen zur Thematik standen zur Diskussion. Zur öffentlichen Diskussion, denn dies war und ist mir wichtig! Denn auch zum Thema Freitische, also der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit einer warmen und gesunden Mittagsmahlzeit, ohne dabei wegen ihrer sozialen Herkunft diskriminiert zu werden, war dabei wichtig, geht es doch auch um den öffentlichen Dialog, die Kenntnisnahme und den Ausgleich sozialer Unterschiede. Öffentlichkeit ist zur Thematik auch deshalb geboten, da Schulträger, Schulleiter, Schülerrat und Schulelternrat zum Thema Schulspeisung äußerst feinfühlig und sensibel zusammenarbeiten sollen.
Denn im Schulgesetz heißt es im §72 a: „Schulspeisung - Die Schulträger sollen im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden. In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen."
Deshalb ist die nun vorliegende Verwaltungsrichtlinie aus dem Landratsamt zu begrüßen, ermöglicht sie Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in Trägerschaft des Salzlandkreises besuchen, die kostenfreie Teilnahme an der Schulspeisung, sofern sich ihre Bedürftigkeit darstellt. Konkret sind dies Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II bekommen, einen Kindergeldzuschlag erhalten, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nächster Schritt ist nun die Umsetzung!
Dazu bedarf es insbesondere der Mitwirkung des Schulleiters und der Klassenlehrer. Sie sollten nun ihre Schüler und Elternhäuser entsprechend informieren und bei den Formalien, die in Deutschland immer mit einem Antrag beginnen, unterstützen.
Denn Fakt ist:
Die in zahlreichen Statistiken vorliegenden Zahlen von Arbeitslosigkeit, Sozialbedürftigkeit und konkret erst zur Thematik Schulstarterpakete im Salzlandkreis dargestellte Sachlage, dass ¼ aller EinschülerInnen in Sozialleistungsfamilien leben, macht offenkundig, das hier Handlungsbedarf besteht.
Ich gehen davon aus, dass es hier zum Thema Wichtigkeit der regelmäßigen und gesunden Ernährung, zur Sozialstruktur in den Familien Deutschlands, bestehender und wachsender Kinderarmut, Familienarmut, ungleichen Bildungschancen usw. keiner weiteren Argumentation bedarf, zumal die Umsetzung des Gesetztes verpflichtet, der Landkreis nach meinem Kenntnisstand die Schulen und Schulträger bereits zur Thematik unterrichtete und diese sicherlich der Handlungsargumentation folgen.
