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Regelsätze für Kinder sind verfassungswidrig

Zum Urteil des Bundessozialgerichtes bezüglich der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder erklärt Elke Reinke

"Kinder sind weder 60 noch 70 oder 80 Prozent Mensch. Sie sind eigenständige Personen und nicht nur kleine Erwachsene", erklärt die Bundestagsabgeordnete Elke Reinke (DIE LINKE) zum Urteil des Bundessozialgerichts, nach dem die Regelleistungen für Kinder gemäß Sozialgesetzbuch II und XII gegen das Grundgesetz verstoßen.

"Jahrelang ignorierte die Bundesregierung, was soziale Bewegungen, Montagsdemos, Erwerbsloseninitiativen und Sozialverbände bereits vor Inkrafttreten von Hartz IV kritisierten: Die Regelsätze decken nicht den Bedarf! Aufgrund ihrer viel zu geringen Höhe ist gesellschaftliche Teilhabe nicht möglich. Anträge meiner Fraktion, Expertenmeinungen aus Bundestagsanhörungen und zahlreiche Studien wurden ebenso wenig zur Kenntnis genommen. Union und SPD sehen trotz Bundessozialgerichtsurteil derzeit keinen akuten Handlungsbedarf, um mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen. Es ist in meinen Augen ein Skandal, dass immer häufiger erst Urteile des Bundesverfassungsgerichts - wie schon bei der Pendlerpauschale - die Regierung zum Handeln zwingen. Ich hoffe nicht, dass dies zur Normalität wird.

Die im Konjunkturpaket II vorgesehene 10prozentige Erhöhung der Regelleistung für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, die am Freitag im Bundestag beschlossen werden soll, ist nur ein Tropfen auf dem heißen Wahlkampf-Stein. Für Bildung ist in den Regelsätzen nach wie vor kein Cent vorgesehen. Und dies, obwohl die Große Koalition stets davon redet, dass Bildung der beste Schutz vor Armut ist. Offensichtlich nur leeres Geschwätz", so die Abgeordnete Reinke weiter.

DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme zur Bekämpfung von Kinderarmut, dass Kinder folgende Mindestsicherung, die altersbedingte Wachstumsbedarfe berücksichtigt, erhalten: bis-zu-5-Jährige 276 Euro, 6-bis-11-Jährige 332 Euro und 12-bis-18-Jährige 358 Euro. Insgesamt strebt DIE LINKE eine eigenständige, bedarfsorientierte Kindergrundsicherung in Höhe von 420 Euro an.

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