Verwaltungsgericht Magdeburg verpflichtet Salzlandkreis zur Gewährung von Freitischen
Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg erklären Christian Jethon und Ralf-Peter Schmidt:
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 3. August den Salzlandkreis verpflichtet, einem Antragsteller im Schuljahr 2009/ 2010 einen Freitisch gem. § 72 a des sachsen-anhaltinischen Schulgesetzes zu gewähren. In einem weiteren Verfahren erging zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den Landkreis.<//font><//span>
Damit gab das Gericht den Klagen zweier Familien aus Schönebeck und Nienburg statt, deren Anträge auf Gewährung von Freitischen vom Salzlandkreis als Schulträger abgelehnt worden waren. Nach Angaben des Gerichtes sind dies landesweit die ersten Verfahren, die sich mit der bereits seit dreizehn Jahren bestehenden Regelung des Schulgesetzes befassen.<//font><//span>
Auf Druck der LINKEN hatte der Salzlandkreis Ende vergangenen Jahres als erster in Sachsen-Anhalt eine interne Verwaltungsrichtlinie erlassen, die die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung von Freitischen regeln sollte. Daraufhin hatten die jetzigen Kläger und eine Reihe weiterer Familien – unterstützt insbesondere von den Basisorganisationen der LINKEN aus Staßfurt und Nienburg – entsprechende Anträge bei den Schulverwaltungen gestellt. Darüber hinaus setzte die Nienburger LINKE im Stadtrat eine entsprechende Richtlinie für die Grundschule der Stadt durch. Nienburg ist damit die erste Kommune im Land Sachsen-Anhalt mit einer solchen Richtlinie. Im Staßfurter Stadtrat befindet sich eine ähnliche Richtlinie auf Antrag der LINKEN in der Diskussion. Auch Elternräte und Gewerkschaften mischten sich landesweit in die Diskussion ein, andere Städte riefen das Thema parallel auf.<//font><//span>
Das Verwaltungsgericht ist in seiner Urteilsbegründung zwar jetzt nicht der von den Klägern und von der LINKEN vertretenen Auffassung gefolgt, dass allein mit dem Bezug von ALG II-Leistungen die Anspruchsvoraussetzung zur Freitischgewährung vorlägen. Hier müssten – so das Gericht – weitere „individuelle Faktoren“ hinzutreten, die „im Zusammenwirken die individuelle Härte“ begründeten. Jedoch hat das Gericht festgestellt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „in besonderen Fällen“ der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt und damit den Schulträgern kein sogenanntes „Einschätzungsvorrecht“ zusteht. <//font><//span>
In der Praxis bedeutet das, dass die Schulträger die Freitisch-Gewährung nicht auf vorher von ihnen festgelegte Fallkonstruktionen eingrenzen dürfen. Dies hatte der Salzlandkreis mit erst nachträglich in Kraft gesetzten sogenannten „klarstellenden Regelungen“ zu seiner Richtlinie versucht. So sollten Freitische bspw. nur gewährt werden, wenn Eltern aufgrund von Drogenabhängigkeit ihren Kindern das Essengeld vorenthalten. <//font><//span>
Aus den Beschlüssen des Gerichtes lässt sich ableiten, dass auch andere – weitaus häufiger vorkommende – „zusätzliche Faktoren“ den Anspruch auf einen Freitisch begründen können, so z. B. gesundheitliche Einschränkungen des Kindes, Übergewicht, Verschuldung oder wenn bereits Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt gewährt werden.<//font><//span>
DIE LINKE rät deshalb allen Eltern mit schulpflichtigen Kindern, ihre persönliche Situation entsprechend den Vorgaben des Gerichtes zu überprüfen und ggf. einen Antrag beim zuständigen Schulträger zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Schuljahr ein neuer Antrag erforderlich ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle<//u> Schulträger – auch die ohne eine Richtlinie – auf Grundlage des Schulgesetzes Freitische zu gewähren haben. DIE LINKE wird über ihre Basis bei Bedarf die Eltern bei der Antragstellung unterstützen.<//font><//span>
DIE LINKE, die dieses wichtige Thema ins öffentliche Bewusstsein gerückt hat, sieht die Beschlüsse des Gerichtes als ersten Teilerfolg auf dem Weg zu einem kostenlosen Schulessen für alle Kinder. Notwendig hierfür ist jedoch der politische Wille in den Kommunen und Landkreisen sowie auf Landesebene.<//font><//span>
Als Teilerfolg ist aber auch die öffentliche Diskussion um eine „warme Vollwertmahlzeit für alle Schüler“ zu einem „sozial angemessenen Preis“ überhaupt zu werten. Nun sind Elternschaft, Lehrer und Direktoren gefragt, ihre im Gesetz formulierte Verantwortung für Freitische und Schulspeisung zu einem angemessenen Preis in die Hand zu nehmen. Der Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages wird sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit der Thematik befassen und die Gerichtsergebnisse auswerten.<//font><//span>
