Auch beim Abi muss es fair zugehen
Am letzten Wahlkreistag traf sich Birke Bull am 20. Juni mit Herrn Höpfner. Er hatte um den Termin gebeten, um mit der Bildungspolitikerin über die Oberstufenverordnung zu sprechen. Diese regelt die Abiturbedingungen in Sachsen-Anhalt. Seit langem ist bekannt, dass in Sachsen-Anhalt besonders hohe Hürden für das Abitur bestehen. Die Initiative „Faires Abi“ hat schon in der letzten Legislatur darauf hingewiesen. Dabei geht es zum einen um eine besonders hohe Zahl an Leistungskursen (die in Sachsen-Anhalt Kurse mit erhöhtem Anforderungsprofil heißen). In vielen Bundesländern sind 2 Leistungskurse zu absolvieren, in Sachsen-Anhalt 6. Dies ergibt eine besonders hohe Belastung für Schülerinnen und Schüler während der letzten beiden Schuljahre. Die nächste Benachteiligung betrifft die sogenannten „Streichleistungen“. Das Abitur setzt sich aus allen Noten der vier letzten Halbjahre und den Prüfungsleistungen zusammen. In den meisten anderen Bundesländern können dabei Leistungen gestrichen werden. D.h., bis zu einem Viertel der Leistungen werden bei der Berechnung gar nicht berücksichtigt. Natürlich streicht man die schlechtesten Leistungen, dadurch verbessert sich der Durchschnitt der Abiturnote erheblich. Dieser Durchschnitt ist aber für die meisten Studienfächer – nämlich für die, die einen Numerus clausus erfordern – von erheblicher Bedeutung. Da geht es um jedes Zehntel. Das heißt, Abiturientinnen und Abiturienten aus Sachsen-Anhalt sind beim Zugang zu begehrten Studienfächern erheblich benachteiligt. Und noch ein dritter Punkt benachteiligt die Landeskinder: die sogenannte Null-Punkte-Regelung. Um die ging es im Gespräch mit Herrn Höpfner. Sein Sohn hat 2013 in einer mündlichen Prüfung im Fach Religion 0 Punkte erhalten. Damit konnte er in Sachsen-Anhalt das Abitur nicht bestehen, obwohl er in allen anderen Fächern gute Noten und im Fach Religion auch gute Vornoten hatte. Eine Nachprüfung ist in der Oberstufenverordnung nicht vorgesehen. Das heißt: das einmalige Versagen in einer 20-minütigen Prüfungssituation entscheidet über das Attest zur Studierfähigkeit. Gegen diese Absurdität hat der Schüler mit seinen Eltern geklagt und Recht bekommen. Ein ähnliches Urteil gab es auch schon 2008, ohne dass etwas passiert ist. Deshalb ist jetzt die Politik gefragt. Im Herbst wird es im Landtag einen Bericht zur Oberstufenverordnung geben, danach muss im Parlament daran gearbeitet werden, das Abitur mit dem in anderen Bundesländern vergleichbarer zu machen. Erste Anzeichen, die Null-Punkte-Regelung kippen zu wollen, gibt es aus dem Bildungsministerium. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch die Streichleistungen in Höhe des Bundesdurchschnitts wiedereingeführt werden. Es geht nicht darum, ein möglichst „billiges“ Abitur einzuführen, es geht darum, dass es vergleichbar und gerecht zugeht. Die Oberstufenverordnung atmet den Hauch „Abitur für einen kleinen exklusiven Kreis“. Und sie wirkt. Sachsen-Anhalt hat mit Bayern die geringste Abiturquote aller Bundesländer. Unser Ansatz ist ein anderer, nämlich „Möglichst hohe Bildungsabschlüsse für Alle“. Das ist gut für den einzelnen Lebensplan, und das ist gut für die Gesellschaft.