Haushalt und kein Ende?

Sabine Dirlich

Offensichtlich ist sich inzwischen auch der Landrat Bauer nicht mehr sicher, ob sein am 3. März beschlossener Haushalt auf rechtlich sauberen Füßen steht. Laut Mitteilung der Unteren Kommunalaufsicht, die sich ansonsten für die Prüfung der Angelegenheit nicht zuständig erklärt, hat der Landrat am 10. März Widerspruch gegen den Haushaltsbeschluss eingelegt. Das hat er allerdings getan, ohne die Öffentlichkeit zu informieren.
Die Fraktion DIE LINKE hatte in der Kreistagsitzung schon bei der Feststellung der Tagesordnung und dann noch einmal in der Haushaltsdebatte den Antrag gestellt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nicht zu beschließen, sondern beides noch einmal in die Ausschüsse zurück zu überweisen. Hintergrund war die Tatsache, dass der Haushalt lediglich im Finanzausschuss beraten worden war. Ein Vorgehen, dass bisher völlig unüblich war, ist doch der Haushalt das wichtigste Instrument zur Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung und des Kreistages. Begründet wurde dieser Schritt mit der Corona-Pandemie und damit, nur das Wichtigste beraten zu wollen, um die Sitzungen der Ausschüsse nicht unnötig zu verlängern. Und was war wichtiger als der Haushalt? In allen Ausschüssen wurde zum Beispiel das Lieblingsprojekt des Landrates „Smart.Region“ und die Bewerbung des Kreises auf das Modellprojekt „Smart Cities 2021“ beraten. Im Sozialausschuss stand der Bericht über die Arbeit von Beratungsstellen im Jahr 2019 auf der Tagesordnung. Und bei aller Wertschätzung der Arbeit von Beratungsstellen und von Modellprojekten zur Entwicklung des Kreises. Sind sie wirklich so viel wichtiger als der Haushalt. Wir denken nein!
An einer Stelle wurde aber auch gegen ein Landesgesetz verstoßen. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt heißt es im § 6: “Der Jugendhilfeausschusssoll vor jeder Beschlussfassung der Vertretung in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Er ist zur Vorbereitung des Haushaltes und vor der Berufung der Leiterin oder des Leiters des Jugendamtes zu hören.“ In Gesetzestexten gibt es Kann- und Soll-Bestimmungen, die durchaus auslegbar sind. Die Formulierung “…ist zu hören…“ ist dagegen eine Vorschrift, von der nach unserer Auffassung nicht abgewichen werden kann. Das genau soll nun von der Kommunalaufsicht geprüft werden, damit der Haushalt des Kreises eben nicht auf unsicheren Füßen steht.