LINKE setzt sich für stabile Krankenhausversorgung ein

„Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des Krankenhausplanes sicherzustellen.“ So lautet der erste Satz des  § 1 des Krankenhausgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Dass der Salzlandkreis also trotz des Verkaufs der kreiseigenen Kliniken an die AMEOS-Gruppe vor rund fünf Jahren weiterhin den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen hat, schien selbst der Kreisverwaltung bis zum nunmehr seit Monaten schwelenden Streit um die massenhafte Abmeldung von Stationen (rund 200 Mal innerhalb der ersten drei Monate 2018!) bei AMEOSs und dem AWO-Krankenhaus Calbe, nicht bewusst zu sein. Das war jedenfalls der Eindruck, den Ralf-Peter Schmidt und ich bei einem Gespräch mit der zuständigen Dezernentin Reingard Stephan zur Problematik gewinnen mussten. So gab oder gibt es in der Verwaltung keine eigene Abteilung, die sich dauerhaft um die Sicherstellung der Krankenhausversorgung kümmert. Auch die verschiedenen Schreiben, die Landrat Bauer seit November 2017 insbesondere an den AMEOS-Vorstand gerichtet hatte, wirken eher wie hilflose Versuche, eigene Versäumnisse zu kaschieren.

Trotzdem wäre es unfair, allein dem Landkreis die Schuld an der jetzt zugespitzten Situation zu geben. Denn auch der Landesgesetzgeber hat auf die Probleme, die sich aus der zunehmenden Kommerzialisierung des Gesundheitswesens seit Beginn der 1990er Jahren für alle Beteiligten ergeben, nicht reagiert. So waren zahlreiche Kommunen im Land in den letzten Jahren gezwungen, ihre Kliniken meist an private Klinikbetreiber wie AMEOS oder Helios zu verkaufen, um nicht dauerhaft deren Defizite aus den eigenen Haushalten ausgleichen zu müssen.

Trotz dieses eindeutigen Trends ist das Krankenhausgesetz seit Jahrzehnten nahezu unverändert geblieben. Es fehlen darin zum einen klare Kriterien, anhand derer die Kommunen ermitteln können, ob die privaten bzw. freigemeinnützigen Betreiber die stationäre Versorgung der Bevölkerung adäquat absichern, zum anderen Regelungen, wie die Städte und Landkreise mögliche Verstöße ahnden können.

DIE LINKE Kreistagsfraktion fordert daher zweierlei: Einerseits muss die Landesregierung das Krankenhausgesetz novellieren und den Kommunen endlich Werkzeuge in die Hand geben, um ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nachkommen zu können. Andererseits ist der Landrat aufgerufen, in seiner Verwaltung die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um diesen Auftrag sofort und zunächst auch ohne landesgesetzliche Vorgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen.

Unter dieser Prämisse sind auch unsere eigenen Initiativen – wie bspw. meine Einladung des AMEOS-Regionalgeschäftsführers Robert Möller in den Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages oder fachspezifische Treffen mit Vertretern unserer Landtagsfraktion – zu verstehen.

Christian Jethon, Vorsitzender des Gesundheits- und Sozialausschusses